§ 29 Luftverkehrsgesetz, Absatz b: "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen".
Auf Betreiben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
soll die Bundesregierung diesen Paragraphen wie folgt ändern:
"Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist
bei der Durchführung von Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden
im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen."
Durch die Einfügung der unterstrichenen Worte wird nicht die Nachtruhe,
sondern der nächtliche Flugbetrieb zur Regel erklärt.
Schreiben Sie den rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten
Die Initiative Zukunft-Rhein-Main hat einen Musterbrief vorbereitet. Zum Ausfüllen am PC und Ausdrucken können Sie das Musterschreiben als Word-Dokument oder RTF-Datei (für Wordpad) downloaden.
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