Aktuell » Lufthansa ignoriert gesetzliches Nachtflugverbot
Vor dem Gesetz sind alle gleich? Das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist eindeutig: Nachtflugverbot von 23:00 bis 05:00 Uhr. Das scheint Fraport und die Lufthansa nicht zu interessieren. In der letzten Nacht starteten 8 Maschinen der Lufthansa, eine landete. Wie ist das möglich? Wir dürfen uns nicht gefallen lassen, dass Fraport und Lufthansa die deutsche Rechtsprechung mit Füßen treten und anscheinend glauben, Gerichtsurteile gelten nur für andere. Die Inititative gegen Fluglärm in Rheinhessen hat ein Musterschreiben zur Anzeige beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorbereitet: "Ungeachtet der Tatsache, dass Notfallflüge zugelassen sind, stellt das unerlaubte Betreiben des Flughafens unserer Einschätzung nach eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 LuftVG dar." Zeigen Sie Fraport an! Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist wahrscheinlich auch von Fraport-Mitarbeitern durchsetzt, aber sie können uns nicht ewig ignorieren.
