Bundesverwaltungsgericht lehnt mündliche Verhandlung ab

Bereits im März 2015 hatte das Verwaltungsgericht in Kassel die Klage ohne Revisionsmöglichkeit abgelehnt. Nun die gestrige Bestätigung aus Leipzig. 

Anhängig in Leipzig sind noch: Ein Eilantrag der Stadt Flörsheim zur Sperrung der Nordwest-Landebahn für die schweren Flugzeuge. Dieser erging nach dem schweren Wirbelschleppenvorfall im letzten Jahr in Flörsheim.

Zum Urteil aus Leipzig: Das Urteil des BVerwG ist eine Farce!

Der Flörsheimer Anwalt Dr. Martin Schröder hielt diese "formelhafte" Ablehnung in seiner ersten Beurteilung "für angreifbar" (Kreisblatt 13.01.2017). Der Meinung sind wir absolut. So ist es empörend, dass die Richter erneut kein Wort über die Hessische Verordnung "Verkehrsbedarfsplan-II" von 1972 verlieren, mit dem die damalige Hessische Landesregierung ihren absoluten Rechtsbindungswillen dargelegt hat, den Flughafenstandort Frankfurt nach der 18-West nicht weiter auszubauen, sondern einen entfernten Flughafen "Rhein/Main-II" bzw. Frankfurt-II zu errichten. Da man das gewichtigste Argument gegen den Flughafenausbau, den Verkehrsbedarfsplan-II von 1972, nun in der Beschwerdeablehnung vom 20.12.2016 mit keinem Wort wiederfindet, muss man das jetzt sehr kritisch hinterfragen.

Wer unter diesen Umständen auf Rechtsmittel verzichtet, begeht mit Ansage den größten Fehler seiner Amtszeit. 

Hier können Sie den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht einsehen.

 
Bürgermeister Antenbrink gibt auf - er will keine weiteren Schritte einleiten!

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der BfU Eddersheim.